Faschingsumzug 2019

Umzugsordnung des Narrenclubs Alte Gross e.V. zum Narrenumzug am 20.01.2019

 

  • Es werden ca. 90 Gruppen am Umzug teilnehmen. Dieser führt von der Malscher Straße über die Waldstraße, Kirchstraße und Wilhelmstraße zum Narrendorf. Jede Gruppe soll bitte falls noch nicht geschehen dem Veranstalter einen Ansprechpartner mit Adresse und Telefonnummer benennen.

Der Umzug beginnt um 13:03 Uhr. Alle Gruppen haben sich bis spätestens 12:30 Uhr am angewiesenen Aufstellungsort einzufinden.

Die Aufstellung findet in der Malscher Straße, Schillerstraße, Werderstraße und Karlstraße statt.

  • Mitgeführte Musikhandwagen dürfen die gesetzlichen Lautstärkebestimmungen nicht überschreiten (Durchschnittlich 94dB (A), Spitzenwert 135dB (A)).

Vor, während und nach dem Umzug ist die Lautstärke in einem für Anwohner und Zuschauer erträglichen Maß zu halten.

  • Es ist darauf zu achten, dass Zuschauer durch Darbietungen usw. nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen. Werden Gegenstände wie z.B. Hüte beim Schabernack mit den Zuschauern mitgenommen, so ist darauf zu achten, dass diese auch wieder an die entsprechenden Zuschauer ausgehändigt werden. Sollten Schäden entstehen, so ist der jeweilige Verursacher haftbar.   
  • Das fesseln der Zuschauer sowie das einschränken Ihrer Bewegungsfreiheit ist nicht gestattet z.B. mit Kabelbindern, Klebeband, Christbaumnetzen usw..
  • Die Gruppen werden aufgefordert, die Strecke möglichst kompakt zu durchlaufen und sich nicht auseinander zu ziehen.

Das schönste Bild für die Zuschauer ist es, wenn eine Gruppe als Gesamtbild auftritt und nicht als Einzelfiguren.

  • Sondervorführungen dürfen den Umzug nicht unnötig aufhalten. Nach Darbietungen auf der Straße während des Umzuges soll sich die Gruppe sofort wieder an die vorhergehende Gruppe anschließen.
  • Das Mitführen und werfen von Sägemehl, Styropor, Reiswolfabfälle oder ähnliches ist verboten.

Mit Konfetti, Stroh und Heu welches zu starken Verunreinigungen führt ist sparsam umzugehen, wird jedoch erlaubt

  • Das Abbrennen und Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen und ähnlichen Erzeugnissen sowie die Verwendung von Schallkanonen, Böllern und ähnlichen Einrichtungen sind verboten. Jegliche Art von offenem Feuer ist verboten.
  • Die Zu- und Abfahrt für Hilfs- und Rettungsfahrzeuge ist jederzeit zu gewährleisten.
  • Das Mitführen von Tieren beim Umzug ist zu unterlassen.
  • Im Zuge des Faschingsumzug ist die Straßenverkehrs-Ordnung zu beachten und der Jugendschutz zu gewährleisten. Dieses betrifft vor allem das mitführen und die Ausgabe von alkoholischen Getränken.  
  • Die Verabreichung von Getränken in Flaschen oder Gläsern an Zuschauer ist generell verboten.  

 

 

  • Den Anweisungen der vereinseigenen Ordner und allen weiteren Sicherheitskräften vor während und nach dem Umzug ist sofort und unmittelbar Folge zu leisten.
  • Mit der Anmeldung am Umzug erkennen die Teilnehmer die Umzugsrichtlinien an.
  • Umzugsteilnehmer, die gegen gesetzliche Vorgaben oder die Vorgaben dieses Merkblatts verstoßen, können sowohl vom Veranstalter deren beauftragten Security-Firma, als auch von der Polizei von der Teilnahme am Umzug ausgeschlossen werden.

 

Der Vorstand Alte Gross Muggensturm